Allgemeines zur Tagespflege

Es gibt Situationen, in denen die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang im häuslichen Bereich sichergestellt werden kann. In diesem Fall besteht ein zeitlich nicht begrenzter Anspruch auf teilstationäre Pflege.

Wer hat Anspruch auf Tagespflege?

Einen Anspruch auf teilstationäre Leistungen wie Tagespflege haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 (§ 41 SGB XI)

Vorzüge der Tagespflege

Tagespflege in unseren stationären Einrichtungen ermöglicht pflegenden Angehörigen, sich eine Auszeit von der Pflege zu nehmen. Und sie hilft alleinlebenden Senior*innen, ihren Tag zu bewältigen und zu strukturieren.

Unsere Leistungen

  • Die Tagespflegegäste beziehen wir in unseren Tagesablauf mit ein.
  • Sie werden in den Alltag einer Senioreneinrichtung integriert.
  • Teilnahme an Projekten und Aktivitäten möglich
  • Zur Entspannung und zum Rückzug bieten wir angenehm gestaltete Ruheräume an.